Zusätzlich zu den allgemeinen Regelungen und Verhaltensmaßnahmen (AHA):
Der Aufenthalt in der Praxis ist nur mit einer FFP2-Maske möglich.
Eine Begleitperson ist nur bei nicht geschäftsfähigen Patienten (in dem Fall der rechtliche Vertreter!) und bei Patienten unter 16 Jahren möglich. Dolmetscher und Personen, die zur Anamnese wichtige Hinweise beitragen können, müssen sich außerhalb der Praxis aufhalten und werden zum Gespräch telefonisch zugeschaltet.
Patienten, die zu einem Termin kommen, sind verpflichtet, dem Personal den Impfpass zu zeigen. Ist ein Patient ungeimpft oder möchte/kann einen Impfnachweis nicht zeigen, so ist dieser von den übrigen Patienten zu trennen.
Lungenfunktion, unspezifische Provokation, Bodyplethysmographie, DLCO, P01, Pimax, Belastungs-BGA und Untersuchungen mit Praxisgeräten wie CPAP/APAP sind nur bei vollständig geimpften Personen möglich. Sofern der Impfstatus nicht in der Akte dokumentiert ist, muss dieser unmittelbar vor der Messung überprüft werden.
Ist eine funktionelle Untersuchung der Atmung bei einem ungeimpften Patienten erforderlich, muss die Untersuchung nach der Sprechstunde durchgeführt werden und ist nur bei einem Patienten pro Tag möglich, da dazwischen längere Zeit gelüftet werden muss und eine Flächendesinfektion durchgeführt wird.
Bei ungeimpften Patienten ist Folgendes möglich: Gespräch mit Arzt, BGA, Prick, Blutabnahme, Polygraphie, Polysomnographie, auch ohne frischen, negativen Test.
Zwischen den Untersuchungen, vor allem bei Bodyplethysmographie, muss kurz gelüftet werden und die Kabine desinfiziert werden.
Auf ausreichenden Abstand bei den Wartenden ist zu achten: jeweils maximal 4 Personen im hinteren Bereich und im vorderen Bereich der Praxis. Dazu zählen auch die Patienten, die nur Rezepte oder Überweisungen holen. Als Ausweichmöglichkeit gilt der PG-Raum, hier dürfen sich maximal 3 Patienten aufhalten.
Während der unspezifischen Provokation darf sich in dem Raum kein anderer Patient aufhalten.
Patienten mit Erkältungssymptomen werden mit einem Antigen-Schnelltest in der Praxis getestet, wenn keine frische, maximal 24h alte Auswärtstestung nachgewiesen werden kann. Bis zum Ergebnis sind die Personen in einem Raum ohne Kontakt zu anderen Patienten zu isolieren. Notfalls muss ein Raum für die Zeit der Isolation außer Betrieb genommen werden.
Das komplette Praxispersonal ist verpflichtet, 2x in der Woche einen Schnelltest durchzuführen (Dienstag und Freitag). Ungeimpfte Personen müssen vor jedem Einsatz, eventuell täglich, dem Vorgesetzten einen negativen Test vorlegen.